Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Grundsatz

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Bestellungen bei der erbutech GmbH (im Folgenden "erbutech"). Durch seine Bestellung erklärt der Besteller, die nachstehenden AGB zur Kenntnis genommen zu haben und ausdrücklich damit einverstanden zu sein. Änderungen der AGB sind jederzeit vorbehalten. Im Falle sich widersprechender AGB seitens des Bestellers gelten mangels ausdrücklicher anderer Vereinbarung ausschliesslich die AGB von erbutech.

2. Bestellungen

Bestellungen können schriftlich oder mündlich erfolgen. erbutech offeriert in der Regel die bestellten Leistungen und der Besteller erteilt mit seiner Unterschrift sein Einverständnis mit der Offerte. Ausnahmsweise ist auch eine mündliche Auftragserteilung möglich. In diesen Fällen wird die Auftragsbestätigung von erbutech zum Vertragsinhalt. Eine Änderung der vereinbarten Leistungen und Konditionen gilt erst dann als verbindlich vereinbart, wenn beide Parteien eine entsprechende Zusatz-vereinbarung unterzeichnet haben.

Liefertermine sind nur verbindlich, wenn dies durch erbutech ausdrücklich schriftlich zugesichert wird. erbutech bemüht sich, Liefertermine einzuhalten, ohne dafür Gewähr leisten zu können. Teillieferungen sind zulässig. Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzögerungen werden ausgeschlossen. erbutech kann gegenüber der Auftragsbestätigung Änderungen vornehmen, sofern die Produkte die gleichen Funktionen erfüllen. Andere Bestellungsänderungen oder -annullierungen bedürfen des schriftlichen gegenseitigen Einverständnisses.

3. Leistungen

erbutech erbringt die im Rahmen der Einzelbestellung vereinbarten Leistungen. Der Besteller verpflichtet sich, erbutech die erforderlichen Informationen und den Zugang unentgeltlich bereitzustellen. Fehleranalysen und Reparaturen werden entweder vor Ort beim Besteller oder bei erbutech am Domizil durchgeführt. Der Besteller teilt erbutech die für die Erbringung der Wartungs- und Supportdienstleistungen notwendigen Angaben wie Maschinen- oder Anlagentyp, Seriennummer, relevante Garantiebestimmungen des Herstellers, Fehlerbeschreibung, Standort der Maschine/Anlage, Kontaktperson mit Telefonnummer, Rechnungsadresse, gewünschte Reaktionszeit usw. schriftlich mit. Der Besteller stellt erbutech die für den Service erforderlichen Hilfsmittel, Geräte und Werkzeuge in einwandfreiem und betriebssicherem Zustand unentgeltlich zur Verfügung. Weiter stellt er unentgeltlich die erforderlichen Materialien bereit und nimmt alle sonstigen Handlungen vor, die erforderlich sind, um die Maschine einzustellen und zu erproben. Ferner trifft der Besteller alle notwendigen Massnahmen zur Unfallverhütung und zum sonstigen Schutz der Techniker von erbutech und der von diesen eingebrachten Sachen. Der Besteller weist die Techniker insbesondere auch auf besondere Gefahren hin und unterrichtet sie über die einschlägigen Sicherheitsvorschriften.

Werden im Unternehmen des Bestellers während der Tätigkeit des Technikers von erbutech Arbeiten von anderen Unternehmen durchgeführt, instruiert der Besteller einen seiner Mitarbeiter und beauftragt diesen, die Arbeiten aufeinander abzustimmen, um eine gegenseitige Gefährdung zu vermeiden.

Für die Entsorgung von defekten Maschinen, Maschinenteilen etc. ist ausschliesslich der Kunde verantwortlich.

Die Dienstleistungen von erbutech werden in der Regel an Werktagen, von Montag bis Freitag zwischen 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00 Uhr erbracht. In dieser Zeit ist erbutech unter der Hauptnummer und der Support-Hotline erreichbar. An Feiertagen, Brückentagen, während den Betriebsferien und an Wochenenden ist die Hotline geschlossen. Es ist nicht zwingend ein Techniker verfügbar, wenn ein Besteller erbutech kontaktiert. In diesem Fall wird die Anfrage intern weitergeleitet und schnellstmöglich zurückgerufen. erbutech bietet eine Notfall-Telefonnummer an, welche rund um die Uhr besetzt ist. Der Besteller hat ausdrücklich zuzustimmen, dass er gegen eine Gebühr von CHF 300.00 zu einem Techniker verbunden wird. Weitere kumulierende Zuschläge werden gemäss Ziff. 4 zusätzlich verrechnet.

Bei der Erbringung der Dienstleistungen gilt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, die Reisezeit vom erbutech Hauptsitz zum Einsatzort als vergütungspflichtige Dienstleistung. Muss der Service – aus welchen Gründen auch immer – für länger als 4 Stunden unterbrochen oder wegen höherer Gewalt vorzeitig eingestellt werden, ist erbutech berechtigt, nicht jedoch verpflichtet, ihren Techniker zurückzurufen und dem Besteller die gesamte für Hin- und Rückreise aufgewendete Zeit und die Wartezeit des Technikers, sowie sämtliche angefallenen weiteren Kosten in Rechnung zu stellen. Der Servicerapport bildet die Grundlage für die Abrechnung der Leistungen durch erbutech. Er ist vom Besteller zu überprüfen und zu unterzeichnen.

4. Preise

Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Die gesetzliche Mehrwertsteuer, andere gesetzliche Abgaben oder Steuern und Gebühren ähnlicher Art, sowie Versand- und Transportversicherungskosten sind in den Preisen nicht inbegriffen und gehen zusätzlich zu Lasten des Bestellers. Die Aufwandschätzungen in der Offerte bzw. Auftragsbestätigung sind Richtwerte. Die Verrechnung erfolgt nach effektivem Aufwand zum Ansatz von Fr. 160.-- pro Stunde. Wegkosten werden wie folgt berechnet: Reisezeit zum Ansatz von Fr. 120.-- pro Stunde, zusätzlich Entschädigung pro zurückgelegte Strecke mit dem Personenwagen von Fr. 1.10 pro Kilometer bzw. Fr. 1.80 mit dem Personenwagen inkl. Anhänger. Leistungen ausserhalb der üblichen Betriebszeiten gemäss Ziff. 3 werden mit folgenden Zuschlägen verrechnet:
Nachtarbeit: 20:00 - 06:00 Uhr +50 %
Samstagsarbeit: + 50 %
Sonntagsarbeit: + 100 %
Feiertagsarbeit: + 100 %

Die in der Offerte genannten Preise basieren auf den bei der Offerterstellung bekannten Grundlagen und decken nur die darin erwähnten Leistungen ab.

Auftragsbezogene Spesen, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten, gehen zu Lasten des Bestellers und werden nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand aufgrund von Belegen sowie bei Fahrten mit dem Personenwagen pro gefahrenem Kilometer verrechnet.

5. Zahlungskonditionen und Verzug

Rechnungen von erbutech sind am 30. Tag nach Rechnungsdatum fällig. Der Besteller ist weder berechtigt, Zahlungen wegen Beanstandungen zurückzuhalten, noch allfällige Gegenforderungen mit Forderungen von erbutech zu verrechnen. Der Besteller gerät mit Ablauf der 30-tägigen Zahlungsfrist ohne Weiteres in Verzug (Verfalltag). Der von diesem Zeitpunkt an geschuldete Verzugszins beträgt 5% pro Kalenderjahr. Bei zusätzlichen Zahlungsaufforderungen wird dem Besteller zusätzlich zum bereits fälligen Verzugszins für jede Zahlungsaufforderung je eine pauschale Umtriebsentschädigung von CHF 20.00 belastet.

Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist erbutech berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Besteller einzustellen, bis sämtliche fälligen Forderungen getilgt sind. Die Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Bestellers. Wenn der Besteller anschliessend auch innert einer von erbutech angesetzten Nachfrist seine Schulden nicht tilgt, ist erbutech berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Besteller definitiv zu verweigern und Schadenersatz geltend zu machen. erbutech ist daneben auch berechtigt, nach den allgemeinen Regeln des OR vorzugehen.

6. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist mangels anderer Vereinbarung der jeweilige Geschäftssitz von erbutech.

7. Übergang von Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr gehen mit dem Versand der Lieferung auf den Besteller über und zwar unabhängig davon, wer den Transport und die damit verbundenen Kosten übernimmt.

8. Gewährleistung

Die Gewährleistung von erbutech für von ihr gelieferte Produkte Dritter bestimmt sich in erster Linie nach den anwendbaren Garantiebestimmungen des Herstellers bzw. Lieferanten. Weitergehende Ansprüche des Bestellers existieren nicht.

Im Falle mangelhafter Leistung durch erbutech gewährleistet erbutech die Nachbesserung der Lieferung. erbutech ist verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mängelrüge erhebliche und behebbare Mängel durch geeignete, von erbutech zu bestimmende Massnahmen kostenlos zu beheben. Gelingt es erbutech nicht, den Mangel innert der Nachfrist zu beheben, so gewährt erbutech dem Besteller eine angemessene Minderung der vereinbarten Vergütung. Weitergehende Gewährleistungsrechte, insbesondere die Wandelung, werden wegbedungen.

9. Prüfung und Abnahme der Produkte

Unter Vorbehalt anderweitiger besonderer Abmachung gilt das Datum des Lieferscheins als Abnahme- und Erfüllungsdatum.

Der Besteller hat die Lieferung umgehend, spätestens innert 7 Tagen, auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und erbutech eventuelle Mängel unverzüglich schriftlich und detailliert bekannt zu geben. Unterlässt er dies, gilt die Lieferung als genehmigt. Vom Hersteller vorgenommene technische Änderungen an den Produkten bleiben ausdrücklich vorbehalten.

10. Haftung

erbutech haftet ausschliesslich für den absichtlich oder grobfahrlässig verursachten direkten Schaden. Die Haftung für leichtfahrlässig verursachte Schäden und indirekten Schäden ist wegbedungen. Jede weitergehende Haftung von erbutech für Schäden aller Art ist ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt erbutech keinerlei Haftung für Produktionsausfall, Nutzungsverluste, nicht realisierte Einsparungen, Verlust von Aufträgen, entgangenen Gewinn sowie andere mittelbare oder Folgeschäden.

11. Vorzeitige Vertragsbeendigung

Tritt der Besteller vorzeitig vom Vertrag zurück, hat er bereits geleistete Arbeiten, Warenbezüge, Dienstleistungen, etc. vereinbarungsgemäss zu entschädigen.

12. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von erbutech. Bis zur vollständigen Bezahlung der offenen Schuld behält sich erbutech an allen verkauften Produkten und Dienstleistungen das Eigentumsrecht vor und ist berechtigt, ohne Mitwirkung des Bestellers und damit einseitig eine entsprechende Anmeldung zur Eintragung im zuständigen Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen.

13. Retentionsrecht

Bewegliche Sachen des Bestellers, die sich im Besitze von erbutech befinden, kann erbutech bis zur Befriedigung ihrer Forderung zurückbehalten, wenn die Forderung fällig ist und ihrer Natur nach mit dem Gegenstande der Retention in Zusammenhang steht.

14. Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind nach schweizerischem Recht zu beurteilen. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes (WKR) wird ausgeschlossen.

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von erbutech.

Illnau, den 01. Januar 2018

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